Rhön Drohne fliegt bereits nach neuester EU Drohnenverordnung welche am 01.01.2021 in Kraft getreten ist.

 

Ich bin im Besitz des "großen Drohnenführerscheins" auch EU Fernpilotenzeugnis A2 genannt.

 

Mit diesem Kompetenznachweis bin ich von der rechtlichen Seite in der Lage alle Projekte 

unter Berücksichtigung der aktuellen EU Drohnenverordnung nach Ihren Vorgaben umzusetzen

 

Falls Sie dazu noch Fragen haben, stehe ich Ihnen jederzeit unverbindlich beratend zur Seite